Für die Inverkehrbringung von Maschinen in der Europäischen Union ist eine CE-Konformitätserklärung und – Kennzeichnung für genau diese Maschinentype erforderlich.
Mit diesem „Qualitätssiegel“ erklärt der Hersteller, die für diese Maschine/Anlage geltenden Normen und Richtlinien eingehalten zu haben. Ferner, die Maschine über entsprechend hohe Sicherheitsstandards verfügt.
Für Maschinen gilt bspw. die Maschinenrichtlinie (MRL) 2006/42/EG, und maschinenspezifische untergeordnete RL u. Normen nach der A->B->C – Klassifizierung.
Weiters sind auch Risikobeurteilungen erforderlich in denen die von der Maschine ausgehend möglichen Gefahren erörtert, und in weiterer Folge eliminiert oder zumindest durch adäquate Sicherheitstechnik minimiert werden.
Damit wir bereits in der Konstruktion unserer hochqualitativen Maschinen und Anlagen die relevanten Richtlinien und Normen interpretieren u. anwenden können, sowie möglichst alle potenziellen Gefahrenstellen erkennen und durch inhärente Konstruktion ausschalten können, braucht es laufende Weiterbildung und Studium, worauf bei uns sehr hoher Wert gelegt wird.
So wurden kürzlich Seminare mit den Inhalten Konformitätserklärung und Risikobeurteilung absolviert, um dieses Wissen zu vertiefen/erweitern.
CE-Konformität
9. December 2024